Reisemängel müssen umgehend reklamiert werden. Dabei sollten fünf Grundregeln beachtet werden. Eine mögliche Rückzahlung wird prozentual entsprechend der Frankfurter Tabelle erfolgen.
Mangel oder Unannehmlichkeit?
Als Mängel werden erhebliche Abweichungen der tatsächlichen Reise von den verbindlichen Angaben aus den der Buchung zu Grunde liegenden Prospekten, Verträgen und Verkaufsgesprächen. Die Erfüllungspflicht des Veranstalters umfasst auch Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, durch Ausfälle einzelner Pflichten oder die Verletzung der Informations- und Aufklärungspflichten.
Als Unannehmlichkeiten gelten neben den ortstypischen Gegebenheiten auch bspw. folgende Ereignisse: Am Flughafen sind Verspätungen von 4 Stunden, 2 Stunden Wartezeit auf das Gepäck oder das Fehlen der Reiseleitung zu tolerieren. Im Hotel muss mit einem Mangel an Handtüchern, mit Ungeziefer wie Ameisen oder Spinnen oder mit 30 min. Warten im Speisesaal gerechnet werden. Am Ferienort kann der Strand durch Badegäste verschmutzt sein.
Fünf Grundregeln zur Reise-Reklamation
A
Reklamationen sind an den Reiseveranstalter zu richten. Sie haben keine Gültigkeit, wenn Sie lediglich an die Hotelleitung gerichtet wurden.
B
Detailierte Beschreibungen, im besten Fall mit Photo, als Videofilm und/oder mit Zeugen, verfassen. Dieses Protokoll muss von der Reiseleitung unterschrieben werden.
C
Angemessene Fristen zur Behebung der einzelnen Mängel festsetzen. Auf die Behebung achten, ggf. nachreklamieren.
D
Reklamationen innerhalb vier Wochen (Posteingang) an den Veranstalter versenden. Dafür am besten ein Einschreiben mit Rückschein verwenden.
E
Gesetzlich festgelegte Fristen genau beachten! Nach sechs Monaten verfallen alle Ansprüche auf Schadenersatz.
"Frankfurter Tabelle"
Unterkunft
von der Buchung abweichende Unterbringung andere Lage (statt Strand Innenstadt) Hotel statt Bungalow Doppel - kein Einzelzimmer zu kleine Zimmer Zimmer ohne Balkon kein gebuchter "Meerblick" kein (eigenes) Bad/WC Ausfall der Klima-Anlage Beschädigungen im Zimmer (Risse, Nässe, Schimmel)
Mängel der Sanitär-Anlagen (WC, Dusche/Bad) defekte Klima-Anlage Ausfall der Service-Leistungen mangelhafte Reinigung Lärmbelästigung während des Tages Lärmbelästigung während der Nacht
15 10 - 20 25 10 - 20 05 - 25 10 - 40
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Verpflegung
keine Verpflegung nicht ausreichend warme Mahlzeiten verdorbene oder ungenießbare Speisen Selbstbedienung (statt Kellner/Kellnerinnen) "Essen in Schichten" unsauberes Geschirr oder Besteck
50 10 20 - 30 10 - 15 10 10 - 15
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Sonstiges
fehlender oder verdreckter Swimmingpool schmutziger Badestrand
10 - 20 10 - 20
% %
Entsprechend der "Frankfurter Tabelle" haben wir obenstehende Angaben zusammengestellt. Eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.
Viele Fremdenverkehrsämter und Tourismusverbände verschicken interessierten Urlauber kostenfrei Broschüren zu ihrer Region oder Stadt zu. Neben Informationen zu Ausflügen und Aktivitäten enthalten diese Reiseführer auch aktuelle Tipps von Menschen vor Ort.
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